Spendeninformation KV Segeberg Eine ehrenamtliche aufgestellte Kreispartei ist neben den Mitgliedsbeiträgen und Wahlkampfkostenerstattungen auch auf Spenden engagierter Bürgerinnen und Bürgern angewiesen. Wir freuen uns, wenn Sie die Fortsetzung unserer Arbeit im Kreis Segeberg mit einer Spende unterstützen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Segeberg Neu! SEPA IBAN DE32230510300000035793 BIC NOLADE21SHO Sparkasse SüdholsteinKonto 35793BLZ 230 510 30 Spenden und Steuern: Steuerliche Informationen(Quelle: www.gruene-partei.de/cms/default/rubrik/14/14920.spenden_steuern.htm)Parteispenden sind SonderausgabenSteuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.Absetzbarkeit nach § 34 g EStGBis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStGDarüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.KapitalgesellschaftenParteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an: 030-28442-0 oder schicken Sie eine Mail an: finanzen@gruene.de