Spendeninformation KV Segeberg

Eine ehrenamtliche aufgestellte Kreispartei ist neben den Mitgliedsbeiträgen und Wahlkampfkostenerstattungen auch auf Spenden engagierter Bürgerinnen und Bürgern angewiesen. Wir freuen uns, wenn Sie die Fortsetzung unserer Arbeit im Kreis Segeberg mit einer Spende unterstützen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Segeberg

Neu! SEPA

IBAN DE32230510300000035793

BIC NOLADE21SHO

Sparkasse Südholstein
Konto 35793
BLZ 230 510 30

Spenden und Steuern: Steuerliche Informationen
(Quelle: www.gruene-partei.de/cms/default/rubrik/14/14920.spenden_steuern.htm)
Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.

Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an: 030-28442-0 oder schicken Sie eine Mail an: finanzen@gruene.de