Der Kreis Segeberg braucht Wohnraum!

Bis 2028 braucht der Kreis Segeberg den Neubau von rund 1.870 Wohnungen – und zwar pro Jahr. Der Neubau ist notwendig, um das bestehende Defizit – immerhin fehlen im Kreis Segeberg aktuell rund 2.980 Wohnungen – abzubauen: Aber auch, um abgewohnte Wohnungen in alten Häusern nach und nach zu ersetzen. Hier geht es insbesondere um Nachkriegsbauten, bei denen sich eine Sanierung nicht mehr lohnt, sagt Matthias Günther vom Pestel-Institut, welches die Studie zur Wohnsituation im Kreis erhoben hat.

So gab es in den ersten fünf Monaten dieses Jahres nach Angaben des Pestel-Instituts im ganzen Kreis Segeberg lediglich für 286 neue Wohnungen eine Baugenehmigung. Zum Vergleich: In 2023 waren es im gleichen Zeitraum immerhin noch 636 Baugenehmigungen. An dem Wohnungsbedarf im Kreis Segeberg ändere auch die Zahl leerstehender Wohnungen nichts: Der aktuelle Zensus registriert für den Kreis Segeberg immerhin rund 3.140 Wohnungen, die nicht genutzt werden, so das Pestel-Institut. Das seien 2,3 Prozent vom gesamten Wohnungsbestand im Kreis. Ein Großteil davon – nämlich rund 1.270 Wohnungen – stehe jedoch schon seit einem Jahr oder länger leer. Das sind rund 41 Prozent vom Leerstand. Dabei geht es allerdings oft um Wohnungen, die auch keiner mehr bewohnen kann. Sie müssten vorher komplett – also aufwendig und damit teuer – saniert werden.

Rund 3 Prozent aller Wohnungen, in die sofort jemand einziehen kann, sollten frei sein. Schon allein, um einen Puffer zu haben, damit Umzüge reibungslos laufen können. Und natürlich, um Sanierungen überhaupt machen zu können. Aber es wird nur selten gelingen, Wohnungen, die lange leer stehen, wieder zu aktivieren und an den Markt zu bringen, denn viele Hauseigentümer halten sich nach Beobachtungen des Pestel-Instituts mit einer Sanierung zurück: Sie sind verunsichert. Sie wissen nicht, welche Vorschriften – zum Beispiel bei Klimaschutz-Auflagen – wann kommen. Es fehlt einfach die politische Verlässlichkeit. Zusätzlich hapere es bei vielen auch am nötigen Geld für eine Sanierung. Weitere Gründe, warum leerstehende Wohnungen nicht vermietet werden sieht das Institut durch Erbstreitigkeiten. Und oft scheuen sich Hauseigentümer auch, sich einen Mieter ins eigene Haus zu holen, mit dem sie sich am Ende vielleicht nicht verstehen“, sagt Matthias Günther vom Pestel-Institut. Für ihn steht deshalb fest: „Am Neubau von Wohnungen führt daher auch im Kreis Segeberg kein Weg vorbei.“

Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat sich für das Wohnraumschutzgesetz, ausgesprochen, dass den Kommunen endlich Instrumente an die Hand gibt, um gegen solche Probleme vorzugehen! Die Gemeinden können die Lage vor Ort am besten selbst einschätzen und beurteilen, welche Maßnahmen erforderlich sind. Eigentum verpflichtet und wenn durch Verwahrlosung von Häusern ganze Nachbarschaften und besonders die Bewohner*innen leiden, wenn das soziale Gefüge zu zerbrechen droht, weil aus Wohnorten Ferienressorts werden, wenn Menschen kein Dach über dem Kopf finden, während Häuser leer stehen, dann muss gehandelt werden! Dabei geht es nicht um die vielen fairen und anständigen Vermieter*innen, es geht nicht um Wohnungsunternehmen, die ihren Bestand gut pflegen, die Werte erhalten und ein Interesse an langfristigen und guten Beziehungen zu ihren Mieter*innen haben, sondern um die, die die sich bisher immer entziehen und rauswinden konnten. Die für die Kommunalpolitik vor Ort nicht greifbar waren.

Die Verbandschefin vom Baustoff-Fachhandel, Katarina Metzger fordert, die Baustandards zu senken: „Einfacher bauen – und damit günstiger bauen. Das geht, ohne dass der Wohnkomfort darunter leidet. Andernfalls baut bald keiner mehr.“ Es müsse ein „starkes Abspecken“ bei Normen und Auflagen geben – im Bund, bei den Ländern und Kommunen. Katharina Metzger warnt: „Am Ende stoppen überzogene Förderkriterien, Normen und Auflagen den Neubau von Wohnungen – von hoch geschraubten Klimaschutzmaßnahmen, ohne die es keine Förderung gibt, bis zu Stellplätzen, ohne die erst gar nicht gebaut werden darf.“ Ohne eine deutlich stärkere staatliche Unterstützung würden weder der notwendige Neubau noch die Sanierungen von Wohnungen im erforderlichen Umfang gelingen. Im geplanten Bundeshaushalt der AMPEL für 2025 fehlten dringend notwendige Fördermittel für den Wohnungsneubau – allen voran für den sozialen Wohnungsbau. Der benötigt nach Berechnungen des Pestel-Instituts mindestens 12 Milliarden Euro pro Jahr von Bund und Ländern. Der Bund stelle für 2025 jedoch lediglich 3,5Milliarden Euro bereit. Bis 2028 wolle die Bundesregierung Sozialwohnungen mit weniger als 22 Milliarden fördern. „Das reicht hinten und vorne nicht. Nur wenn es massiven Druck vor Ort gibt, werden diese und die kommende Bundesregierung begreifen, wie ernst die Lage ist“, sagt Katharina Metzger. Wenn sich Menschen wochen- und monatelang um eine neue Wohnung kümmern müssen, dann braut sich da etwas zusammen. Das ist Gift für das soziale Miteinander in der Gesellschaft“, so Katharina Metzger. Da hat sie leider recht.

Björn (OV-Trave-Land der Grünen/ Bündnis 90) 29.08.2024