Gefahrenpotential für Umwelt und Natur: Warum darf immer noch mit bleihaltiger Munition geschossen werden? 7. September 20207. September 2020 Im Jahr 2006 lag eine Erstbewertung aller Schießplätze in Schleswig-Holstein vor, die vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in Auftrag gegeben wurde. In den Gutachten ging es u.a. darum, mögliche Risiken für eine Gefährdung des Grundwassers zu benennen. Mögliche Risiken können sich aus der Jahrzehnte langen Einbringung von bleihaltiger Munition in die betroffenen Böden der Schießwiesen ergeben, aber auch durch die Verwendung bestimmter Tontauben/ Schießscheiben und die Plastikummantelung der Bleischrotmunition (Streubecher), die ebenfalls zu großen Teilen auf den Wiesen bzw. Böden verbleiben (u.a. Arsen, Antimon und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, kurz: PAK). Einige Schießstände (wie der in Hasenmoor) sind mit gutem Beispiel vorangegangen und haben die Ergebnisse der Erstbewertung zum Anlass genommen, Maßnahmen zum Schutz der Umwelt umzusetzen – wie etwa großflächiges Abtragen der mit Blei kontaminierten Böden, das Auslegen von Schutzfliesen auf den Böden, das regelmäßige Absammeln von Bleimunition und Tontaubenresten bzw. die Verwendung von Tontauben, die sich selbst zersetzen. Andere Schießstände, bei denen in dem Gutachten von 2006 (wegen der Nähe zu einem Wasserwerk) explizit von der weiteren Verwendung von Bleischroten abgeraten wurde – wie bei dem in Itzstedt – haben überhaupt keine Maßnahmen durchgeführt. Auf den Einsatz von Bleimunition wird offenbar bisher an keinem Schießstand verzichtet. Da in jüngster Zeit vermehrt Fälle bekannt geworden sind, wo eine massive Bleibelastung von Böden und Klärschlämmen auf dem Gelände von Schießständen bzw. auf angrenzenden Flächen festgestellt wurde, ist zu erkennen, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein grundsätzliches Problem bei Schießständen, die über eine Trap- bzw. Tontaubenschießanlage im Freien verfügen, wo Bleimunition verwendet wird. Im Zusammenhang mit der Bleikontamination von Schlämmen in einem an den Schießstand angrenzenden Regenrückhaltebecken in Itzstedt liegen inzwischen verschiedene Gutachten vor, ein weiteres, das die großflächige Bodenuntersuchung der Schießwiese betrifft, ist gerade vom Kreis Segeberg (uBB) in Auftrag gegeben worden. Zudem ist in diesem Fall ein Rechtsverfahren anhängig, in dem es um die Feststellung des Verursachers/der Verursacherin des Schadens geht. Das Beproben wie auch die Entsorgung der kontaminierten Schlamm- und Erdschichten verursacht enorme Kosten für den Schützenverein, aber auch für die Gemeinde und möglicherweise letztendlich auch für den Kreis. Dies ist jedoch kein Einzelfall. Auch die Diskussion um den Schießstand in Mölln ging durch die Presse und zeigt, dass hier ein strukturelles Problem vorliegt, dem mit einem umfassenden konzertierten Konzept auf Gemeinde-, Kreis-, aber auch auf Landesebene begegnet werden muss. Es sollte dringend darüber diskutiert und entschieden werden, ob aufgrund des Bestandsschutzes von Schießanlagen weiterhin massive Umweltschäden und langfristig möglicherweise sogar die Kontamination des Grundwassers – und damit unseres Trinkwassers – billigend in Kauf genommen werden kann. Zudem sollte im Sinne der Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit bedacht werden, ob wir diese Umweltschäden und deren Beseitigung den nachfolgenden Generationen hinterlassen wollen. In der Antwort auf die kleine Anfrage im Landtag Schleswig-Holstein vom Juli 2020 heißt es: „Die Landesregierung fördert aktiv die Untersuchung von Schießanlagen im Rahmen der Altlasten-Förderrichtlinie. Der Ausstieg aus der Verwendung von Bleimunition wird grundsätzlich begrüßt. Die Schießstände sind weiter zu modernisieren, um Kontaminationen des Bodens zu verhindern.“ Verwendung bleihaltiger Munition bei der Jagd Einen zweiten Problembereich stellt die Verwendung bleihaltiger Munition bei der Jagd dar. Bleihaltige Munition tötet nicht nur das Tier, das bei einer Jagd geschossen wird, sondern gefährdet auch andere Lebewesen. Schon in kleinsten Mengen wirkt das giftige Schwermetall nervenschädigend, kann die Hirnentwicklung von Kleinkindern und Ungeborenen stören. Deshalb ist Blei längst aus vielen Lebensbereichen verbannt worden, wo es früher standardmäßig eingesetzt wurde, etwa in Wasserleitungen oder als Beigabe zum Benzin – allerdings mit einer großen Ausnahme: der Jagdmunition. Im Frühjahr 2015 wurde in Schleswig-Holstein, auf Initiative des damaligen Umweltministers Robert Habeck, immerhin ein Verbot für Büchsenmunition aus Blei erlassen. Durch das Verbot sollte eine Giftbelastung des Wildbrets verhindert und damit Menschen, aber auch Greifvögel wie der Seeadler geschützt werden. In einer Untersuchung des Leibnitz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung wurde festgestellt, dass von 309 toten Seeadlern 70 an einer Bleivergiftung gestorben waren. Doch sind auch in nahezu allen Legierungen bleifreier Munition immer noch geringe Mengen Blei enthalten. Und die Jagd mit bleihaltiger Schrotmunition, bei der pro Schuss bis zu 250 bleihaltige Kügelchen abgefeuert werden, ist nach wie vor erlaubt. So findet weiterhin eine weiträumige Vergiftung unserer Landschaft durch Bleischrot statt, u.a. weil nur ein sehr geringer Anteil der abgefeuerten Bleimunition ihr Ziel erreicht – der Rest landet auf bzw. im Boden, sprich: in der Natur. Nach Schätzungen der European Chemicals Agency (ECHA) gelangen etwa 35.000 Tonnen an Blei EU-weit jedes Jahr in Wald und Flur, etwa 5.000 Tonnen davon in besonders empfindliche Biotope wie Feuchtgebiete. Mehr als eine Million Wasservögel verenden jährlich qualvoll durch Bleivergiftung. In vielen Bundesländern wurden daher zumindest Teilverbote für die bleihaltigen Geschosse erlassen. In 14 von 16 Ländern liegt bereits ein Bleimunitionsverbot für die Jagd in Feuchtgebieten vor. Die EU-Kommission plante bereits seit Längerem eine Ächtung von Bleimunition, zumindest in Feuchtgebieten. Das rief eine massive Empörung auf Seiten der Schützen und Jäger hervor. Es wurde beklagt, dass bleifreie Munition (etwa Stahlmunition) einen erhöhten Laufverschleiß bei Gewehren bedeuten würde. Zudem sei mit der bleifreien Munition nicht nur eine geringere Präzision beim Schießen zu befürchten, sondern auch höhere Preise. Aber die billigere Munition hat letztendlich einen wesentlich höheren Preis – den allerdings wir alle und nachfolgende Generationen irgendwann werden zahlen müssen, indem wir eine weitreichende und langfristige Vergiftung von Landschaft, Tier und Mensch in Kauf billigend nehmen. Im Juli 2020 wurde endlich ein Abstimmungsverfahren zum Verbot bleihaltiger Jagdmunition in der EU-Kommission in die Wege geleitet, das jedoch auf Antrag der tschechischen Regierung ohne Ergebnis beendet wurde. So darf unsere Landschaft also weiterhin mit bleihaltiger Munition vergiftet werden. Wir sollten uns ein Beispiel an Kalifornien nehmen, das als erster US-amerikanischer Bundesstaat seit 1. Juli 2019 die Verwendung jeglicher bleihaltiger Jagdmunition verbietet. Vgl. dazu u.a. einen Artikel in der Zeitschrift Science vom 22. November 2019; science.sciencemag.org/content/366/6468/961.2 Christine Künzel, bürgerliches Mitglied der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN